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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) Magic Photo/Sabine Schulz
I. Allgemeines
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Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB´s genannt) gelten für alle von der Fa. Magic Photo, Sabine Schulz (im folgenden Fotografin genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen.
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Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung oder Lieferung.
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Wenn der Kunde den AGB´s widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen nach Kenntnisnahme zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
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Die AGB´s gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin.
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"Lichtbilder" im Sinne dieser AGB´s sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
II. Urheberrecht/Copyright
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Die von der Fotografin erstellten Bilderzeugnisse sind grundsätzlich nur für den privaten, eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
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Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Bilderzeugnissen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Das Copyright für sämtliche, bei der Fotografin entstandene Fotos liegt somit bei der Fotografin. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Auftraggeber im Sinne von § 60 UrhG die Vervielfältigung der Abzüge in Fremdlaboren oder am Heim-PC nicht gestattet ist, es sei denn, die Foto-CD/DVD mit den Bilddateien ist Bestandteil des Vertrages und die Bild-Nutzungsrechte sind auf den Kunden übertragen. Der Verkauf von Nachbestellungen ist Teil der Kalkulation der Aufnahmeserien. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
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Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, wird - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Erweiterung oder Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Der Urheberrecht bleibt auch bei Übertragung der Nutzungsrechte in jedem Fall unangegriffen bei der Fotografin.
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Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin. Vorherige Nutzung wird ggfs. In Rechnung gestellt.
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Der Auftraggeber ist grundsätzlich mit der Veröffentlichung seiner Bilder einverstanden. Sollte das nicht der Fall sein, wird dieses von ihm in einer besonderen Vereinbarung zwischen Fotografin und Auftraggeber ausdrücklich widersprochen.
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Bei der Verwertung der Bilderzeugnisse z.B. auf Homepages, Zeitschriften oder Broschüren oder bei Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, muss die Fotografin auch bei Übertragung der Nutzungsrechte in jedem Fall, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Ersteller/Urheber/Fotografin des Lichtbildes namentlich (Sabine Schulz u. Magic Photo) genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
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Die Original-Bilddateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Originale an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
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Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch den Auftraggeber selbst bzw. dessen Gäste oder Mitbewerber nicht gestattet.
III. Nutzung und Verbreitung
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Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotografin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin, es sei denn, die Nutzungsrechte sind übertragen worden..
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Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Original-Datenträger, -Dateien und -Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
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Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
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Sind dem Auftraggeber ohne gesonderte Vertragsvereinbarung zunächst unentgeltlich Muster oder Bilderzeugnisse anderer Art zur Verfügung gestellt worden, so sind diese 3 Monate sorgfältigst aufzubewahren und ggfs. innerhalb dieser Zeit nach Aufforderung der Fotografin zurückzuschicken. Bei Nichterfüllung des Vertrages gleich welcher Art behält sich die Fotografin das Recht vor, diese Bilderzeugnisse nach ihren Regulationsbestimmungen zu berechnen. Ohne schriftliche Aufforderung gehen die gelieferten Bilderzeugnisse nach 3 Monaten unwiderruflich kostenfrei in den Besitz des Auftraggebers über.
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Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin verändert werden.
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Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
IV. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Widerrufsrecht
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Für die Herstellung der Bilderzeugnisse wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Studiomieten, Kosmetik- oder Friseurhonorare, Spesen etc.) sind hierbei vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin grundsätzlich die Endpreise inkl. MwSt. aus.
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Beim Aufnahmetermin wird eine Anzahlung i.H. der Hälfte des Preises des Shootings fällig. Entfernungen über 15 km werden mit 0,30 € pro gefahrenen km gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde vorab ein Pauschalpreis vereinbart. Im Umkreis von 15 km Entfernung werden grundsätzlich keine Fahrtkosten berechnet.
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Die fertigen Bilderzeugnisse werden dem Auftraggeber gegen Rechnung für ihn versandkostenfrei übersandt.
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Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
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Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilderzeugnisse Eigentum der Fotografin.
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Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
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Das dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB bei Fernabsatzverträgen im allgemeinen zustehende Widerrufsrecht wird hiermit ausgeschlossen, da es sich bei den gelieferten Waren ausschließlich um Dinge handelt, die speziell bestellt, nach Kundenspezifikation angefertigt und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers/Auftraggebers zugeschnitten sind.
V. Nebenpflichten
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Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
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Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
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Der Auftraggeber erhält bei Auftragszusage /-vereinbarung jedwedriger Art (sowohl mündlich als auch schriftlich) von Magic Photo entweder per Post, per Telefax oder per Email eine schriftliche Bestätigung des Auftrages. Ein von der Fotografin bestätigter Termin zur Fotografie wird auch ohne schriftliche Rückbestätigung des Auftraggebers 3 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung verbindlich. Bei späterer Absage fallen Stornogebühren an. Diese betragen: bis zu 90 Tagen vor dem Termin lediglich 25 % des vereinbarten Gesamtpreises für die der Fotografin bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Unkosten (u.a. auch durch Terminblockung). Erfolgt eine Absage durch den Auftraggeber kürzer als 90 Tage bis zu 30 Tagen vor dem Termin, wird ein Ausfallhonorar für die Fotografin fällig. Dieses beträgt 50% des vereinbarten Gesamtpreises. Bei Absage des Termins durch den Auftraggeber bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin beträgt das Ausfallhonorar für die Fotografin ebenfalls 50% des Gesamtpreises zuzüglich weiteren 30% Ausfallgebühren, falls der Auftragstermin nicht wiederanderweitig neu belegt werden kann. Sollte der Termin durch den Auftraggeber kürzer als drei Tage oder aber direkt am Tag des Fototermins abgesagt werden, fallt ein Ausfallhonorar i.H. des gesamten Auftragswertes an. Sollte der Termin überhaupt nicht abgesagt werden, müssen dem Auftraggeber ebenfalls 100% zuzüglich evtl. der Fotografin entstandener Auslagen in Rechnung gestellt werden.
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Bei rechtsverbindlich wirksamen Aufträgen (z.B. my-hammer.de) wird bei Absage ab Zuschlagsdatum bis 14 Tage vor Ausführungsdatum eine Ausfallentschädigung für die Fotografin i.H. von 50% des vereinbarten Endpreises fällig. Beim Auktionshaus entstandene Zusatzkosten werden in jedem Fall vom Auftraggeber getragen. Das Ausfallhonorar für Termin-Absagen kürzer als 14 Tage bis 3 Tage vor Ausführungstermin beträgt 75%. Bei Absagen kürzer als 3 Tage vor dem Termin oder aber bei Nichtabsage ist der Komplettpreis zusätzlich evtl. der Fotografin entstandener Auslagen vom Auftraggeber zu zahlen.
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Liefertermine für Lichtbilderzeugnisse sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Bei Veränderung bzw. Erweiterung des Auftrages kann sich auch ein vertraglich festgelegter Liefertermin verzögern. I.d.R. ist die Lieferzeit jedoch grundsätzlich unverbindlich (insbesondere bei Premium-Aufträgen) und richtet sich nach individuellem Arbeitsaufwand.. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und übernimmt keine Haftung für Verzögerungen innerhalb des Versanddienstleisters.
VII. Datenschutz
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Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Haftung
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Die Fotografin verwahrt die Original-Bilddateien sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Originale nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
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Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
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Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern, Datenträgern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
IX. Homepage
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X. Schlussbestimmungen
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Nebenabreden zu diesen AGB´s bedürfen der Schriftform.
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Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieser AGB´s berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung ersetzt, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch im Falle einer Regelungslücke.
Hiddenhausen, Stand 01.04.2011
Magic Photo
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